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Themen

Frauen - Angebote und Informationen für Frauen mit Behinderungen

Frauengruppe Unbeschreiblich weiblich! Frauengruppe für Frauen mit Handicap

Die Frauengruppe trifft sich alle 14 Tage dienstags 17:00 – 18:30 Uhr in den Räumen von Autonom Leben e.V.

Die aktuellen Termine findet Ihr unter dem Link regelmäßige Termine.  
Die Gruppe wird von Andrea Gaedtke geleitet.

Bei Interesse meldet Euch bitte telefonisch oder per E-Mail an info@autonomleben.de an.

Wir freuen uns auf Euch! 

Flyer Frauengruppe
Nur-Text-Version


Sexualisierte Gewalt - Beratungsangebot von Allerleirauh

Mädchen und Frauen mit Behinderung sind viel häufiger als nichtbehinderte Frauen und Mädchen von sexualisierter Gewalt betroffen. Dennoch finden Frauen und Mädchen mit Behinderung nach sexualisierter Gewalterfahrung kaum für sie passende Beratungs- und Therapieangebote. Um diese Lücke zu schließen, bietet die Beratungsstelle Allerleirauh (finanziert über Spenden) psychologische Beratung auch für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung an.

Mädchen und Frauen im Alter von 16 bis 27 Jahren können sich bei Allerleirauh an eine Diplom-Psychologin und systemische Familientherapeutin (D.G.S.F.) wenden, die seit Langem mit Mädchen und Frauen mit Behinderung nach sexualisierter Gewalterfahrung arbeitet.

Das kostenfreie Beratungsangebot wendet sich an Mädchen und junge Frauen mit unterschiedlicher Behinderung, wie zum Beispiel mit Lernschwierigkeiten, mit körperlicher Behinderung oder mit Sinnesbehinderung. Ein barrierefreier Raum steht zur Verfügung. Die Ziele der Beratung sind weit gefächert und abhängig davon, welche Probleme die Mädchen und jungen Frauen aufgrund der sexualisierten Gewalterfahrung belasten und was sie bearbeiten möchten.

Kontaktdaten finden Sie unter: www.allerleirauh.de/kontakt.php
Auf der Website von Allerleirauh befindet sich auch ein Text in leichter Sprache für dieses Angebot: www.allerleirauh.de/angebote-beratung-maedchen-frauen-mit-behinderung-leicht.php


Barrierefreiheit

Zwei unserer Mitglieder haben einen Fragebogen entworfen, mit dem schnell und unkompliziert, unschöne Erlebnisse und Barrieren im Nahverkehr an uns gemeldet werden können.
Es geht um Erlebnisse in Bussen, Bahnen usw., aber auch um defekte oder unbenutzbare Aufzüge.
Bitte nehmt Euch die Zeit und füllt den Fragebogen so genau wie möglich aus.
Bitte gern auch jedes Mal, wenn Ihr mal wieder vor einem kaputten Aufzug steht, im Bus nicht mitgenommen werdet u.ä..
Wir werden die Fragebögen auswerten und die Ergebnisse an den HVV weitertragen.

Zum Fragebogen


Im Rahmen seines Halbjahrespraktikums bei Autonom Leben hat sich Mahdie Bayat sehr intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigt. Der Artikel zeigt auf, wie vielschichtig dieses Thema ist. Danke, Mahdie, für diesen tollen Artikel! 

Hier geht es zum Artikel.


Persönliche Assistenz - Texte und Informationen

Arbeitgebermodell
Wichtige und nützliche Informationen zum „Arbeitgebermodell“ finden Sie unter:
FORSEA
Assistenten und Assistentinnen für die Persönliche Assistenz suchen und finden Sie unter:
www.assistenz.org
www.assistenzboerse.de

Gründungstext des „Verbundes selbstbestimmte Assistenz“ hier

Was ist persönliche Assistenz?
Eine Antwort vom „Verbund selbstbestimmte Assistenz“ finden Sie hier und hier die „Konkretisierung“ durch die Hamburger Sozialbehörde. 

Text zur persönlichen Assistenz und den Rechten der Assistenten hier.


Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt Überprüfung des Sozialgesetzbuches 21. Juni 2012

Anträge auf ambulantes Wohnen dürfen nicht allein aus Kostengründen abgelehnt werden

Berlin. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie in einem Behindertenheim oder in einer eigenen Wohnung mit ambulanter Unterstützung leben. „Dass deutsche Behörden auch drei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland immer noch Anträge auf ambulantes Wohnen allein aus Kostengründen ablehnen, ist menschenrechtlich nicht zu rechtfertigen“, kritisierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte, anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Publikation „Die UN-Behindertenrechtskonvention: ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen“. Verwaltungsmitarbeitende könnten sich bei der Ablehnung in der Regel nicht mehr auf den so genannten Mehrkostenvorbehalt berufen, der in § 13 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches XII formuliert ist. „Der Mehrkostenvorbehalt steht eindeutig im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention“, so Aichele weiter. Die Konvention stelle klar, dass kein Mensch wegen seiner Behinderung zu einem Leben in einer Einrichtung gezwungen werden darf oder verpflichtet ist, in einer besonderen Wohnform zu leben. Solange das deutsche Sozialgesetzbuch an dieser Stelle nicht fortentwickelt werde, komme Behörden die Aufgabe zu, die verbindlichen Maßstäbe der Konvention bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und entsprechend zu entscheiden, betonte der Menschenrechtsexperte.
Die Monitoring-Stelle fordert auch Richter- und Anwaltschaft auf, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stärker in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Dies geschehe nach wie vor viel zu selten.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 

Link zur Pressemitteilung:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/berichterstattung/menschenrechtsbericht

Kleine Anfrage an den Senat 

Die Bürgerschaftsfraktion der Partei „Die Linke“ hat eine Kleine Anfrage zum Arbeitgebermodell gestellt. Hier finden Sie diese Anfrage und die Antwort des Senates. Der Senat stellt darin fest, dass 22 Personen ihre Assistenz im Rahmen des Arbeitgebermodells als persönliche Assistenz erhalten, darüber hinaus eine ähnliche Anzahl „Persönliche Assistenz“ durch einen Pflegedienst  Und noch einmal gut 20 Personen ihre Assistenz im Rahmen des Zeitbudgets erhalten. insgesamt geht der Senat von 78 Personen aus, deren persönliche Assistenz teurer kommt als 7000 € pro Monat. Interessant im Zusammenhang ist auch, dass der Senat davon ausgeht, dass die Sozialämter regelhaft 12,57 € als Bruttostundenlohn zugrunde legen. Spätestens jetzt sollten alle diejenigen, deren Assistent*innen weniger erhalten, eine Gehaltserhöhung und Neuberechnung ihrer Assistenzkosten in die Wege leiten.

Brief des Forums selbstbestimmte Assistenz (forsea) an die Behindertenbeauftragten des Bundes, der Länder und der Bundestagsfraktionen

Sehr geehrte Damen und Herren Behindertenbeauftragte,

die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist nun bereits seit Jahren uneingeschränkt gültiges deutsches Recht. Dennoch gibt es zwischen den behinderten Menschen auf der einen Seite und der Politik und den Sozialverwaltungen riesige Meinungsunterschiede. Zwar stellen sich die Gerichte, von einigen unrühmlichen Ausnahmen abgesehen, an die Seite der behinderten Menschen, die Durchsetzung des Rechtes kostet jedoch viel Geld und viel Zeit. Beides ist bei behinderten Menschen nicht im Überfluss vorhanden.
Es stellt sich die Frage, ob sich die Verwaltung mit der Verweigerung, uns die Segnungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zukommen zu lassen, nicht sogar strafbar macht. Denn die Konvention ist geltendes Recht! Die gleiche Frage stellt sich auch beim Verhalten der ASMK. Dürfen unter Diensteid stehende Minister geltendes Recht ignorieren und unter Finanzierungsvorbehalt stellen? Wenn Ihr Auto nicht mehr durch den TÜV kommt, reicht ein Hinweis auf mangelnde finanzielle Ausstattung mit Sicherheit auch nicht aus, dieses weiterhin betreiben zu dürfen.
Wir bitten Sie, unser Anliegen zu unterstützen. Den folgenden Beitrag stellen wir Ihnen als Argumentationshilfe zur Verfügung. Gleichzeitig wird er unter den Verbänden verbreitet und auch veröffentlicht.


Inklusion - Texte und Informationen

Keine Inklusion "light" in Hamburg

An Hamburger Schulen regt sich Protest und Widerstand gegen die Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention. Nachdem das Hamburger Schulgesetz entsprechend geändert worden ist und die Eltern danach ein uneingeschränktes Wahlrecht haben, in welcher Schulform ihr Kind unterrichtet werden soll, richtet sich der Protest jetzt gegen die materielle Ausgestaltung. Der Senat und der neue Schulsenator Thies Rabe wollen mit dem gleichen Geld wie bisher, die Inklusion von nun an in allen Schulen umsetzen.Das kann nur zur einer Verschlechterung der Situation der*des einzelnen behinderten Schüler*in und bestenfalls zu einer Inklusion „light“ führen.
Bereits im November 2011 hatte sich der Elternverein „Leben mit Behinderung Hamburg“ in einer Stellungnahme zu Wort gemeldet (näheres hier).

Der Senat hat in einer langen Stellungnahme seine Absichten zur zukünftigen inklusiven Schulpolitik dargestellt.

Die GEW-Versammlung der Personalräte hatte sich bereits im Januar in einem Beschluss energisch dagegen gewandt. Dieser Beschluss ist hier zu finden.

Der Elternrat der Luise-Schroeder-Schule hat nun ebenfalls dagegen protestiert und eine Unterschriftensammlung iniitiert, die zwar in diesen Tagen bereits abgeschlossen sein soll, die wir aber für wert halten, nachzumachen. Der Aufruf des Elternrates befindet sich hier.
Die informative Unterschriftenliste findet sich hier.