Aktuelles
24.06.22
Wieder-Eröffnung:
Ab 04.07.22 beraten wir Sie auch wieder vor Ort zu unseren Öffnungs-Zeiten.
Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen schützen wir Sie und uns durch das Tragen einer medizinischen Maske und erwarten das auch von Ihnen.
Weiterhin beraten wir Sie natürlich auch telefonisch und auf Wunsch per Video.
Situation der Menschen in Pflege-Einrichtungen und Wohn-Einrichtungen für behinderte Menschen muss dringend verbessert werden |
Seit nunmehr 6 Wochen besteht ein Betretungs- und Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Wohneinrichtungen für behinderte Menschen.
Auch wir – als Verein für Würde und Selbstbestimmung behinderter Menschen - wenden uns natürlich nicht dagegen, dass Menschen in Einrichtungen besonders geschützt werden, weil viele aufgrund von Alter und/ oder Vorerkrankungen stärker gefährdet sind, im Fall einer Ansteckung mit Corona schwer zu erkranken und zu versterben.
Allerdings finden wir die Auslegung der Verordnungen und den Umgang damit in vielen Einrichtungen menschenrechtlich sehr bedenklich.
Uns sind Einrichtungen in Hamburg bekannt, in denen die dort lebenden Menschen das Haus/ Grundstück seit Einführung des Betretungsverbotes nicht verlassen dürfen.
Das kommt einer geschlossenen Unterbringung ohne richterlichen Beschluss gleich!
Nach 6 Wochen verschärfter Einschränkungen der Grundrechte muss von allen Einrichtungen erwartet werden können, dass sie ein Konzept erarbeitet haben, wie sie das Betretungsverbot schrittweise lockern und den Bewohner*innen ermöglichen, die Einrichtung zu verlassen, zum Beispiel zu einem regelmäßigen Spaziergang.
Wir alle dürfen uns außerhalb unserer Wohnung zumindest mit einer weiteren Person treffen, die nicht zu unserem Haushalt gehört. Das muss ebenso für Menschen in Einrichtungen gelten!!
Der ja schon lange vor Corona bekannte Pflegenotstand besonders in Altenheimen hat sich verschärft.
Dies führt vielerorts zu einer pflegerischen Minimalversorgung.
Außerdem soll das Personal nur den notwendigsten Kontakt zu den Bewohner*innen eingehen, zur Vorbeugung von Ansteckung und Verbreitung des Virus.
Ehrenamtliche Helfer*innen, die in Pflegeheimen vor Corona verschiedenste Freizeitangebote oder Gespräche bis hin zur Lebens-und Sterbebegleitung angeboten haben, fallen auch unter das Betretungsverbot.
Insofern sind viele Bewohner*innen von Einrichtungen zurzeit fast ohne jeden realen Kontakt mit anderen Menschen. Das ist ein wirklich unhaltbarer Zustand und kann nicht mehr einfach mit dem Schutz vor Ansteckung rechtfertigt werden.
Die meisten Corona-Infektionen in Pflegeheimen wurden bislang durch Personal eingeschleppt.
Man kann wohl sehr sicher davon ausgehen, dass Angehörige ein großes Interesse daran haben, ihre alten Eltern oder behinderten Familienmitglieder zu schützen und sorgsam und gewissenhaft mit geforderten Hygiene- und Abstandsregelungen umgehen werden.
Wir fordern:
Schaffung von Besucherräumen mit guter Belüftung und Spuckschutz
Begegnungsmöglichkeiten im Außenbereich der Einrichtung
Die Möglichkeit die Einrichtung für Spaziergänge zu verlassen: allein, wenn die Person in der Lage ist, die Abstands- und Hygieneanforderungen einzuhalten oder in Begleitung einer Person aus dem Kreis der Angehörigen, Freunde oder des Personals.
Für Angehörige von schwerstbehinderten Menschen, die nicht sprechen oder schreiben können, muss das Betretungsverbot aufgehoben werden! Ihnen nützen keine Telefonate!
Für den Vorstand: Daniela Schremm, Mail: Daniela.Schremm@autonomleben.de
Als PDF zum Download: Corona-Situation in Einrichtungen