Tipps und Infos
Was tun, wenn der E-Rolli außerhalb der Geschäftszeiten des Sanitätshauses auf der Strecke liegen bleibt?
Die LAG informiert:
Viele E-Rollifahrer*innen haben gute Erfahrungen mit dem ADAC gemacht. Schwerbehinderte ab 50% Schwerbehinderung können für den ermäßigten Preis von 33 Euro/Jahr Mitglied werden.
Das Hilfsmittel gehört ja (in der Regel) der Krankenkasse. Die erteilt dem Sanitätshaus den Auftrag der Versorgung, Reparatur und Hilfe im Notfall. Dafür erhält das Sanitätshaus Geld. Es gibt 2 Notdienste, die für ihre Mitglieder (einzelne Sanitätshäuser) den Notdienst übernehmen, wenn das Sanitätshaus direkt nicht mehr erreichbar ist:
Notdienst reha-vital, Tel.: 0800 734 244 533 www.rehavital.de
In Einzelfällen übernehmen sogar Krankenkassen die Kosten des Transportes von Rollstuhl und Person, wenn der Versicherte diese oben genannten Möglichkeiten nicht nutzen konnte.
Mehr Informationen bei der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG)
Tel:: 040 299 956 66
2013
BGH: Internet hat zentrale Bedeutung für Alle
Harald Thomé von www.tacheles.de, eine der informativsten Seiten zum Sozialrecht und ein Muß für alle Aktiven weist darauf hin:
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche in einem Urteil die herausragende Rolle des Internets im Allgemeinen ausgearbeitet: „Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. … Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt ..“, so der BGH mit Urteil vom 24.1.2013 - III ZR 98/12. Da diese signifikante Rolle des Internets ist aber noch nicht bei den Sozialgerichten im Bereich angekommen. Ich möchte daher mal den Vorschlag machen, dass dieses richtungsweisende Urteil des BGH nun durch gezielte Beantragung im SGB II/SGB XII-Kontext juristisch geprüft wird. Dabei wird es um die Frage gehen, ob nicht jeder Schüler zur schulischen und jeder andere Mensch zur gesellschaftlichen Teilhabe
einen Anspruch auf eine PC-Erstausstattung hat. Da dafür keine Norm im SGB II anwendbar ist, würde ich hier den Weg über § 73 SGB XII favorisieren. Wenn einer vorhanden, dieser aber veraltet, defekt ist, dann ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II (da ein PC im Regelsatz enthalten ist), für welches später ein Erlassantrag nach § 44 SGB II gestellt werden kann. Begründung: Regelungslücke, da der SGB II-Gesetzgeber für die Anschaffung eines PC’s keine Regelung getroffen hat, welches in verfassungskonformer Auslegung nur ein Erlass der behördlichen Darlehensforderung bedeuten kann. Hier werden sich die Jobcenter und die Sozialgerichte zu positionieren haben. Die systematische Ausgrenzung muss ein Ende haben, wir wären dumm, wenn wir diese vom BGH eröffnete Chance jetzt verspielen. Hier geht’s nun zur Pressemitteilung des BGH’s zum Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/13
2012
Schönes Gerichtsurteil
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil entschieden, dass der Sozialhilfeträger einer schwer behinderten Frau ein Kfz und dessen behindertengerechten Umbau finanzieren muss. Im Sozialgesetzbuch XII und in der Eingliederungshilfeverordnung steht zwar, dass der Sozialhilfeträger auch Kraftfahrzeughilfe für behinderte Menschen leisten muss, um diesen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte zu ermöglichen, in den letzten Jahren bewilligten die Sozialämter aber so gut wie nie ein Kraftfahrzeug und die Rechtsprechung bestärkte sie darin. Nun endlich mal ein anderslautendes Urteil!
Näheres hier
2012
Rollstuhlhalterung für einen Fotoapparat
Unser Mitglied Rolf Henninges fotografiert gern und hat jetzt in einem normalen Fotozubehörhandel eine Halterung gefunden, die nach einigen kleinen Umbauten hervorragend für seine Bedürfnisse geeignet ist. Vielleicht sucht ja der eine oder die andere auch schon lange nach so einer Lösung.
2011
Neues Hilfsmittel gebraucht?
Wenn Ihr ein neues Hilfsmittel braucht, gibt es eine gute Möglichkeit, sich im Internet zu informieren:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben das komplette Hilfsmittelverzeichnis mit vielen zusätzlichen Informationen online gestellt.
Auf der Seite http://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/ findet ihr zusätzlich Informationen zu allen auf dem Markt befindlichen Hilfsmitteln (also auch andere, die nicht in dem offiziellen Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind) mit allen nützlichen Informationen: Kennziffern, Tipps zur Antragstellung, Gerichtsentscheidungen und vieles mehr.
2010
Das Strandmobil
..gibt's an allen öffentlich verwalteten Nord- und Ostsee-Stränden auszuleihen.